Aktuelles zur Rechtsprechung bei Schlüsselverlust:
Oberlandesgericht Dresden: Das Urteil in Kürze:
Kommt es zu einem Schlüsselverlust in einer Wohnanlage und besteht dadurch eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so können auf Kosten des Schädigers eine neue als auch eine provisorische Schließanlage eingebaut werden.
Siehe Rechtsprechung vom 20.08.2019 Az.: 4 U 665/19
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