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By smart eIDentity on 2019-12-02
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Das Oberlandesgericht Dresden urteilte am 20.08.2019 (Az.: 4 U 665/19):
Kommt es zu einem Schlüsselverlust in einer Wohnanlage und besteht dadurch eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte, so können auf Kosten des Schädigers eine neue als auch eine provisorische Schließanlage eingebaut werden.

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