Es kann jeden treffen!
Unachtsamkeit, Ablenkung, Vergesslichkeit oder Zufall sind die häufigsten Gründe für den Verlust eines persönlichen Gegenstandes.
Sobald der Verlust bemerkt wird, ist es wichtig, schnell zu handeln.
1. Sind Bankkarten oder Ausweisdokumente betroffen?
- Wähle die zentrale Sperr-Notrufnummer 116 116.
Viele Bankkarten, aber auch die eID-Funktion des Personalausweises, können über die zentrale Sperrnotrufnummer 116 116 gesperrt werden. Dies funktioniert auch aus dem Ausland über die Vorwahl +49 oder 0049.
2. Welche Meldungen sind im Falle eines Verlustes ratsam?
Besteht der Verdacht, dass man Opfer eines Diebstahls geworden ist, ist es sinnvoll, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Viele Versicherungsgesellschaften, aber auch Kartenherausgeber, legen großen Wert darauf, dass bei Verlust einer Geldkarte oder eines Autoschlüssels die Polizei verständigt wurde.
Insbesondere bei Ausweispapieren ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Verlust unverzüglich bei der Passbehörde zu melden. Werden die Dokumente wieder aufgefunden, müssen sie dort vom Eigentümer zum Nachweis erneut vorgelegt werden.
Bei Wohnungs- /Hausschlüssel, insbesondere bei Mietwohnungen, muss der Wohnungseigentümer über den Verlust der Schlüssel informiert werden.
3. Mögliche Fundorte?
Rekonstruiere die Orte, an denen Du zuletzt warst, um mögliche Fundorte zu finden. Wenn der Gegenstand noch nicht gefunden wurde, besteht eine gute Chance, dass Du ihn wiederfindest.
4. Verloren und gefunden?
Wenn der Gegenstand von einem Dritten gefunden wurde, ist der Finder verpflichtet, ihn sofort beim nächsten Fundbüro abzugeben, denn die Unterschlagung von Fundsachen ist strafbar!
Nach dem Gesetz dürfen Finder nur Fundsachen mit einem Wert von unter 10 Euro behalten. Funde mit einem höheren Wert müssen so schnell wie möglich in einem Fundbüro oder bei der Polizei gemeldet werden. Wird dies nicht gemeldet, macht man sich strafbar.
§ 264 des Strafgesetzbuches sieht für die Unterschlagung eines Fundes eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vor. Auch der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.
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